Zweites Mietrechtspaket geplant
9. November 2015

Nachdem vor rund acht Wochen die Mietrechtsreform 2015 in Kraft getreten ist, stellt die Große Koalition bereits einen weiteren Maßnahmenkatalog zusammen, um die Rechte von Mietern zusätzlich zu stärken.
Schon Anfang des nächsten Jahres soll der neue Gesetzesentwurf vom Bundestag diskutiert werden. Während es in der ersten Reform darum ging,
- den Mietanstieg auf hart umkämpften Wohnungsmärkten zu dämpfen - auch bekannt als Mietpreisbremse,
- und die Maklerkosten für Mieter zu begrenzen, in dem das Bestellerprinzip eingeführt wurde,
Die geplaten Inhalte des zweiten Mietrechtspaket
Dieser umfasst folgende Inhalte:- Alle Städte mit über 25.000 Einwohnern müssen einen qualifizierten Mietspiegel erstellen.
- Bei dessen Berechnung sollen alle Mieten für alle Wohnungen in einer Stadt oder Gemeinde in den letzten zehn Jahren herangezogen werden,
- um eine möglichst breite Basis an Berechnungsdaten zur Verfügung zu haben.
- Damit der qualifizierte Mietspiegel rechtsverbindlich wird, soll er im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert werden.
- Um die Kosten der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels möglichst gering für die Gemeinden und Städte zu halten, soll der Bund die Hälfte der Kosten tragen.